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   OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19   

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https://dejure.org/2020,22669
OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19 (https://dejure.org/2020,22669)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2020 - 13 U 56/19 (https://dejure.org/2020,22669)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 13 U 56/19 (https://dejure.org/2020,22669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    § 280 BGB
    Darlegungs- und Beweislast des Sachverständigen für mündliche Aufklärung bei lückenhaftem Gutachten

  • rewis.io

    Darlegungs- und Beweislast des Sachverständigen für mündliche Aufklärung bei lückenhaftem Gutachten

  • RA Kotz

    Haftung Sachverständiger: Nichtaufnahme Erkenntnisse in Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer anderen einen Gefallen tun will, muss diesen darüber aufklären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer einem anderen einen Gefallen tun will, muss diesen darüber aufklären! (IBR 2020, 559)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Dies folgt daraus, dass über einen Feststellungsantrag nicht durch Grundurteil entschieden werden kann (BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 10).

    In den Urteilsgründen (S. 7), die zur Auslegung des Tenors herangezogen werden können (BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, juris Rn. 11), spricht das Landgericht davon, dass auch über den Feststellungsantrag ein Grundurteil ergehe; das ist zwar, wie ausgeführt, rechtstechnisch unzutreffend, lässt aber den Willen des Gerichts erkennen, den Feststellungsantrag zu verbescheiden.

  • OLG München, 04.10.2017 - 3 U 4833/15

    Schadensersatz wegen mangelhafter gutachterlicher Beurteilung eines Kaufobjekts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Der Beklagte schuldete mithin eine vollständige und fehlerfreie Begutachtung, soweit sie auf der Grundlage von Augenschein möglich war (vgl. auch OLG München, Urteil vom 04.10.2017 - 3 U 4833/15, juris Rn. 27).

    Für solche Gutachten gilt § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17, juris Rn. 58; OLG München, Urteil vom 04.10.2017 - 3 U 4833/15, juris Rn. 35; Roeßner in Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 5. Aufl., § 33 Rn. 34).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Ebenso wenig kann grundsätzlich dem Geschädigten ein Mitverschulden angerechnet werden, weil er eine Gefahr, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können (BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02, juris Rn. 30; OLG Köln, Urteil vom 06.03.1998 - 19 U 116/97, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Für diese abweichende Festlegung des Vertragssolls und damit auch für die daran zu messende Mangelfreiheit des vorgelegten Werks, die bei Anlegung des ursprünglichen Maßstabs gerade nicht mehr gegeben war, ist der Beklagte beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 87/11, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Die Vermutung bewirkt, dass die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände die Partei trifft, die sich auf sie beruft (BGH, Urteil vom 05.02.1999 - V ZR 353/97, juris Rn. 8).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Hinsichtlich eines Gesamtanspruchs, der sich - wie hier - aus mehreren Einzelpositionen zusammensetzt, kann ein Grundurteil ergehen, wenn der geltend gemachte Gesamtanspruch auf demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund beruht und das Gericht diesen festgestellt hat (BGH, Urteil vom 09.11.2006 - VII ZR 151/05, juris Rn. 13).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03, juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Für solche Gutachten gilt § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17, juris Rn. 58; OLG München, Urteil vom 04.10.2017 - 3 U 4833/15, juris Rn. 35; Roeßner in Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 5. Aufl., § 33 Rn. 34).
  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2020 - 13 U 56/19
    Auch wenn der Beklagte den Kläger als den Ehemann der Klägerin nicht persönlich getroffen hat, war für ihn erkennbar, dass nicht nur die Klägerin mit seiner Leistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, sondern auch ihre Familie, d. h. zumindest auch der Ehemann, und dass er in gleicher Weise wie sie schutzbedürftig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1994 - VII ZR 73/93, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 116/97

    Alleinige Verantwortlichkeit des Sonderfachmannes für Richtigkeit der Gutachten

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 17 U 313/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine deliktische Haftung des Herstellers bei

    Eine Haftung scheidet danach aus, wenn der durch das Verhalten des Schädigers in Gang gesetzte Kausalverlauf bei wertender Betrachtung durch später hinzugetretene Umstände unterbrochen wurde, weil diese im Hinblick auf den eingetretenen Schaden so stark in den Vordergrund treten, dass die Erstursache vollständig verdrängt wird (Münch/KommBGB/Oetker, aaO Rn. 143) beziehungsweise der geltend gemachte Schaden nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffene Gefahrenlage steht; denn ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang genügt nicht (BGH, Urteile vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11 -, aaO Rn. 14; vom 9.4.2019 - VI ZR 89/18 -, juris Rn. 18; OLG Frankfurt, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 56/19 unter II. 2) b) aa); jeweils mwN).

    Sie hat außerdem - wie gerichtsbekannt ist - im Februar 2016 alle betroffenen Halter angeschrieben und über die die anstehende Rückrufaktion und deren Umsetzung durch Aufspielen des Software-Updates informiert (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 56/19 unter II 2) b) aa); OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2019 - 7 U 335/18 -, juris Rn. 23 ff.).

    Jedenfalls im Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs durch den Kläger im August 2016 hatte die Beklagte damit das ihr zu diesem Zeitpunkt subjektiv und objektiv Mögliche getan, potentielle Gebrauchtwagenkunden vor etwaigen Vermögensschäden zu bewahren, die durch einen späteren Verkauf von betroffenen Fahrzeugen noch entstehen konnten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 56/19 aaO; OLG Celle, Beschlüsse vom 27.5.2019 - 7 U 335/18 -, juris Rn. 21 ff.; vom 1.7.2019 - 7 U 33/19 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Köln, Urteil vom 06.06.2019 - 24 U 5/19 -, juris Rn. 46; OLG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2019 - 9 U 9/19 -, juris Rn. 45).

  • OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 1 U 59/19

    Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Eine Haftung scheidet danach aus, wenn der durch das Verhalten des Schädigers in Gang gesetzte Kausalverlauf bei wertender Betrachtung durch später hinzugetretene Umstände unterbrochen wurde, weil diese im Hinblick auf den eingetretenen Schaden so stark in den Vordergrund treten, dass die Erstursache vollständig verdrängt wird (Münch/KommBGB/Oetker, aaO Rn. 143) beziehungsweise der geltend gemachte Schaden nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffene Gefahrenlage steht; denn ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang genügt nicht ( BGH, Urteile vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11 -, aaO Rn. 14 vom 9.4.2019 - VI ZR 89/18 -, juris Rn. 18 OLG Frankfurt, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 56/19 unter II. 2) b) aa); jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2020 - 1 U 21/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Eine Haftung scheidet danach aus, wenn der durch das Verhalten des Schädigers in Gang gesetzte Kausalverlauf bei wertender Betrachtung durch später hinzugetretene Umstände unterbrochen wurde, weil diese im Hinblick auf den eingetretenen Schaden so stark in den Vordergrund treten, dass die Erstursache vollständig verdrängt wird (Münch/KommBGB/Oetker, aaO Rn. 143) beziehungsweise der geltend gemachte Schaden nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffene Gefahrenlage steht; denn ein " "äußerlicher" ", gleichsam " "zufälliger" " Zusammenhang genügt nicht ( BGH, Urteile vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11 -, aaO Rn. 14 vom 9.4.2019 - VI ZR 89/18 -, juris Rn. 18 OLG Frankfurt, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 56/19 unter II. 2) b) aa); jeweils mwN).
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